Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Bad Doberan

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, oder es droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Die Fahrerlaubnisbehörde fordert Sie zu einer MPU auf?

Bernd Schwientek

Rechtsanwalt

Im Verkehrsrecht vertreten und beraten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen
  • Bußgeldsachen
  • Verkehrsstraftaten
  • Führerscheinfragen

Auch bei sonstigen Fragen zum Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Punkte, Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis
Jedem Menschen, der mit einem Auto unterwegs ist, kann es passieren, dass er gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Sie übersehen ein Tempolimit, fahren versehentlich zu nahe auf das Auto vor Ihnen auf oder verursachen aus Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall. Gerade  bei unabsichtlichen Verstößen kann  es durchaus von Vorteil sein, einen Anwalt  zu beauftragen, um beispielsweise einem Fahrverbot nochmal zu entgehen.

„Wenn es gekracht hat…“
Ein Verkehrsunfall ist schon ärgerlich genug. Dazu stürmen viele verschiedene Dinge unvermittelt auf die Betroffenen ein, die so schnell wie möglich geregelt werden müssen.
Ob Sie nun Verursacher oder Geschädigter sind -, Sie brauchen jetzt dringend anwaltliche Unterstützung, damit eine optimale Schadensregulierung für Sie durchgesetzt werden kann.

Autokaufrecht
Gerade der Kauf eines Gebrauchtwagens kann sich schnell zum Alptraum entwickeln. Geht es doch in der Regel um eine ganze Menge Geld! Wenn Sie den Verdacht haben, dass man Sie „über´s Ohr gehauen hat“ , sollten Sie sich nicht damit abfinden! Lassen Sie sich nicht mit oftmals haarsträubenden Erklärungen abwimmeln!
Mit entsprechender anwaltlicher Hilfe stehen Ihre Chancen als Käufer eines Gebrauchtwagens  oftmals erheblich besser, als Sie denken.

kostenlose Erstberatung

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.Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben, oder ob Ihr Anliegen von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.

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Die häufigsten Probleme rund um die Themen Auto und Führerschein

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Geschwindigkeitsüberschreitungen

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

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Autokaufrecht

Feedback unserer Mandanten


Häufige Fragen um Auto und Führerschein

Ein Verkehrsunfall ist schon ärgerlich genug. Dazu stürmen viele verschiedene Dinge unvermittelt auf die Betroffenen ein, die so schnell wie möglich geregelt werden müssen. Versicherungen melden sich telefonisch und/oder mit seitenlangen Formularen. Häufig ist das Auto nicht mehr fahrbereit und muss so schnell wie möglich repariert werden, weil man darauf angewiesen ist. Umso wichtiger ist es  jetzt, von Anfang an richtig vorzugehen!

In dieser Situation wäre es bereits der erste Fehler, wenn Sie mit der gegnerischen Versicherung in direkten Kontakt zu treten.  Die beteiligten Versicherungen verfolgen vorrangig fast immer nur  das Ziel,  ihre Zahlungsverpflichtungen so gering wie möglich zu  halten.  Selbst wenn Ihnen unkomplizierte  und schnelle Hilfe zugesagt wird, ist dies meist nur auf den allerersten Blick eine wirklich  gute Lösung für Sie! Gehen Sie darauf keinesfalls ein!

Ob Sie nun Verursacher oder Geschädigter sind -, Sie brauchen jetzt dringend anwaltliche Unterstützung, damit eine optimale Schadensregulierung für Sie durchgesetzt werden kann.
Als im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwaltskanzlei klären wir bei Unfällen, welche Ersatzansprüche Ihnen zustehen und vertreten konsequent Ihre Interessen bei der Schadensregulierung mit dem Versicherer. Wir sind Ihnen und Ihrem Versicherer aber auch bei der Abwehr ungerechtfertigter Ersatzansprüche des Unfallgegners behilflich.

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann sich schnell zum Alptraum entwickeln.
Tummeln sich doch gerade auf diesem Markt einige „schwarze Schafe“. Nicht selten wird versucht, potentielle Käufer mit dubiosen Versprechungen, Halbwahrheiten und anderen Schummeleien zur Unterschrift unter einen Kaufvertrag zu überreden. Geht es nach dem Kauf dann um teure Reparaturen, wird mit fadenscheinigen Begründungen versucht, sich den Gewährleistungspflichten zu entziehen oder verheimlichte Unfallschäden werden bagatellisiert. – In manchen Fällen geschieht dies leider auch bei Händlern und Werkstätten renommierter Marken.

Lassen Sie sich nicht hinters Licht führen! Sehr oft stellt sich schon bei einer ersten Überprüfung des Kaufvertrages heraus, dass der Händler die anstehende Reparatur sehr wohl zu übernehmen hat, oder möglicherweise sogar das Auto zurücknehmen muss. Denn nur weil irgendeine Klausel in Ihrem Kaufvertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass diese Klausel auch tatsächlich wirksam ist! Wichtig ist allerdings auch hier, dass Sie sich nicht lange vertrösten lassen sollten. Auch im Gewährleistungsrecht sind Fristen zu beachten. Abgesehen davon aber, kann es auch durchaus von Vorteil sein, wenn Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages für ein Gebrauchtfahrzeug anwaltlich beraten lassen. Hierdurch ließen sich oftmals sehr viel Geld und Scherereien ersparen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten, sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Wenn Ihnen die  Fahrerlaubnis entzogen wurde, etwa  weil Sie infolge Alkohols absolut fahrunfähig waren, Drogen konsumiert oder mehr als 8 Punkte in Flensburg angesammelt haben, dann müssen Sie  nach Ablauf einer vom Gericht bestimmten Sperrfrist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Üblicherweise erhalten Sie zuvor von der Straßenverkehrsbehörde ein Informationsschreiben.

Spätestens  in diesem Informationsschreiben erfahren Sie auch, ob die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen  für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verlangt.

Da die Zeit ohne Führerschein ist für die Betroffenen oft schon schwer genug ist, ist es umso  bedauerlicher, dass  die Zeit ohne Fahrerlaubnis für viele Menschen länger dauert, als es sein müsste,  weil sie nicht rechtzeitig mit dem Abstinenznachweis beginnen.

Um das zu vermeiden, sollten Sie, sobald klar ist, dass Sie zur MPU müssen, so  zeitnah wie möglich damit beginnen nachzuweisen, dass sie abstinent sind. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie es wirklich sind!

Abgesehen davon, sollten Sie die Sperrzeit auch für die Vorbereitung auf die MPU nutzen. Auf gar keinen Fall sollten Sie dort nämlich unvorbereitet erscheinen. Schließlich müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie sich mit Ihren Fehlern auseinandergesetzt und Ihre Einstellung bzw. Verhalten geändert haben. Suchen Sie zur Vorbereitung unbedingt professionelle Hilfe, wie zum Beispiel durch einen Verkehrspsychologen oder verkehrspsychologische Einrichtungen.

Bei weiteren Fragen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis  oder bei der Auswahl einer Einrichtung zur Vorbereitung auf die MPU sind wir Ihnen gern behilflich.

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